Was muss beim Arbeiten trotz Rente beachtet werden?

Das muss beim Hinzuverdienst im Rentenalter beachtet werden

 

Nicht jeder Rentner möchte sich tatsächlich komplett zur Ruhe setzen. Viele Rentner genießen die Möglichkeit, auch weiterhin das Gefühl zu haben, dass sie gebraucht werden. Gleichzeitig möchten sie sich finanziell im Alter nicht einschränken. Schließlich ist die Rente in vielen Fällen wesentlich geringer, wie das vorherige Arbeitseinkommen. Wer sich trotz Rente für einen Hinzuverdienst entschieden hat, unabhängig davon ob es sich um kleine Jobs oder Tätigkeiten in Vollzeit handelt, sollte dabei einige Regeln beachten. Es gibt in Deutschland eine Hinzuverdienstgrenze, die nicht überschritten werden sollten. Ansonsten könnte es passieren, dass bei der Rente Abzüge in Kauf genommen werden müssen.

 

Warum ist eine Arbeit auch im Rentenalter relevant und wichtig?

 

Eine Beschäftigung hält geistig und körperlich fit. Zusätzlich kommen Rentner in den Genuss, die Haushaltskasse aufzubessern. Statistisch gesehen ist in Deutschland jeder Rentner von der Altersarmut betroffen. Aus diesem Grund ist es heute keine Seltenheit mehr, dass Rentner trotz Ruhestand noch arbeiten. Sehr wichtig ist hierbei die Frage, ob ein Rentner noch arbeiten darf und wie Verdienst und Rente zusammenpassen. In Deutschland gibt es grundsätzlich kein Verbot, wonach Rentner ab einem bestimmten Alter nicht mehr arbeiten dürfen. Wer im Alter die Haushaltskasse aufbessern und sich fit halten möchte, sollte hierbei nur einige Regeln beachtet, damit der Anspruch auf Rente nicht gefährdet wird.

 

Vollzeitjob statt Rentenbezug

 

Vollzeitjob anstatt Rentenbezüge

 

Das Erreichen des Regelrentenalters stellt aus arbeitsrechtlicher Sicht nicht direkt einen Tatbestand der Arbeitsbeendigung dar. Vom Gesetz her endet somit das Arbeitsverhältnis nicht au tomatisch, wenn das reguläre Rentenalter erreicht wurde. Jeder Arbeitnehmer, der das Rentenalter erreicht hat, hat aber die Möglichkeit, bereits im Arbeitsvertrag zu vereinbaren, dass mit Erreichen des Rentenalters das Arbeitsverhältnis au tomatisch endet. In diesem Fall muss der Arbeitsvertrag nicht gesondert gekündigt werden. Nur Arbeitsverträge, die diese Regelung beinhalten, enden entsprechend zum Eintritt in das Rentenalter. Ansonsten muss der Arbeitsvertrag normal vom Arbeitnehmer gekündigt werden. Ganz abhängig vom Inhalt des Vertrages bleibt es Senioren freigestellt, auch nach Erreichen des Rentenalters weiterhin zu arbeiten. Dadurch verzichten sie vorerst auf den Anspruch ihrer Rente. Mit jedem Monat, der ohne den Bezug von Rente gearbeitet wird, erhöht sich der Anspruch an Rente um 0,5%.

 

Worauf sollte beim Renten Hinzuverdienst geachtet werden?

 

Wenn während des Bezuges der Rente weiterhin einer Beschäftigung nachgegangen wird, dann muss darauf geachtet werden, dass die Obergrenze des Hinzuverdienstes nicht überschritten wird. Wie viel genau ein Rentner neben der Rente verdienen darf, hängt ganz vom Lebensalter ab. Nach Überschreiten der Regelaltersgrenze darf eine Rente ohne Limit aufgebessert werden. Eine Grenze gibt es nur für Rentenformen, die sich vor dem Erreichen des gesetzlichen Rentenalters bezieht. Das bedeutet, dass die Regeln für die Arbeit statt oder neben der Rente nur für Altersrenten gibt, die bereits ausgezahlt werden, obwohl das Rentenalter noch nicht erreicht wurde. Eine der bekanntesten Rentenformen dieser Art ist die Frührente. Bei dieser Rentenart kann es sich aber auch um Altersrenten nach einer Altersteilzeit, wegen Arbeitslosigkeit, für langjährig Versicherte, Altersrenten für Frauen oder für schwerbehinderte Menschen handeln. In diesem Fall muss die Hinzuverdienstgrenze von aktuell 6.300 Euro nur solange beachtet werden, bis die Regelaltersgrenze erreicht wurde. Alle Einnahmen darüber hinaus, werden teilweise auf die Rente angerechnet. Die Hinzuverdienstgrenze wurde im Juli 2017 durch das Flexi-Rente Gesetz angepasst. Ganz anders sieht es aus, wenn das Rentenalter bereits erreicht wurde. Dann können Rentner so viel neben der Rente verdienen, wie sie möchten, ohne dass mit einer Rentenkürzung gedroht wird.

 

Wer neben seiner Rente dazu verdienen m;chte, muss auf einiges achten

 

Müssen Steuerklassen oder die Versicherung bei der Krankenkasse berücksichtigt werden?

 

Alle beschäftigten Rentner sind beitrags- und versicherungspflichtig. Das bedeutet, dass sie ihren Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteil trotz Rente zahlen müssen. Rentner, die ihre Rente aufgrund einer vollen Erwerbsminderung oder eine altersbedingte Rente erhalten, müssen Beiträge nach einem ermäßigten Beitragssatz zahlen. Ansonsten sind sie ohne Anspruch auf ein Krankengeld versichert. Rentner bzw. Rentnerinnen, die eine Teilrente wegen des Alters erhalten, haben einen Anspruch auf Krankengeld. Sie zahlen aus diesem Grund ihre Beiträge nach dem allgemeinen Beitragssatz. Bei der Versicherungs- und Beitragspflicht gibt es bei der Pflegeversicherungen keine Einschränkungen. In einigen Fällen wird vom Arbeitnehmer ein Beitragszuschlag für Kinderlose entrichtet. Ein Arbeitgeber muss für die Beschäftigung eines versicherungsfreien Rentners den Arbeitgeberanteil zahlen. Wenn auf die Versicherungsfreiheit verzichtet wird, dann wirken sich die Arbeitgeber- und Arbeitnehmeranteile positiv auf die Rente aus.

 

Muss die Arbeit irgendwo gemeldet werden?

 

Jede Arbeit muss von einem Beschäftigten gemeldet werden. Das ist natürlich auch der Fall, wenn es sich um eine Rentnerin oder einen Rentner handelt. Schließlich muss von der Rentenversicherung überprüft werden, ob die Hinzuverdienstgrenze überschritten wird und ob eventuell die Rente anteilig gekürzt werden muss. Auch aus versicherungstechnischen Gründen ist es wichtig, dass die Krankenversicherung über die anstehende Tätigkeit informiert wird. Auch alle Arbeitnehmer, die seit 2017 einen Minijob angenommen haben, müssen in die Rentenversicherung einzahlen. Ein Arbeitnehmer kann sich in einigen Fällen davon befreien lassen. Eine Befreiung der Rentenversicherung tritt spätestens dann ein, wenn die Altersgrenze für die Rente erreicht wurde. Ein Arbeitnehmer kann darauf verzichten, wenn er dies gegenüber seinem Arbeitgeber schriftlich erklärt. Als Bezieher einer Vollrente, die wegen des Erreichens der Regelaltersgrenze ausgezahlt wird, sind seit dem 01. Januar 2017 versicherungspflichtig. Hierfür muss die allgemeine Voraussetzung erfüllt sein. Mit dem Erreichen der Grenze ist jede Art der Beschäftigung versicherungsfrei.

 

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