Mit der E-Zigarette auf Reisen – darauf sollte geachtet werden!

Ein Gastbeitrag von Dennis Dahlmann: Für viele Senioren ist die E-Zigarette eine Alternative zum Tabak geworden, weshalb auch im Urlaub nicht aufs Dampfen verzichtet werden soll. Bevor man mit E-Zigarette und Liquid ins Flugzeug steigt, sollte aber einiges beachtet werden. Dennis Dahlmann, Geschäftsführer des Hamburger E-Zigaretten-Großhändlers InnoCigs, gibt einen Überblick, worauf beim Verreisen mit der E-Zigarette geachtet werden muss.

Was gilt im Flugzeug?

Bei verschiedenen Airlines gibt es einen regelrechten Bestimmungs-Dschungel. Die Vorschriften und Details können von Airline zu Airline unterschiedlich sein – sowohl für die E-Zigarette als auch für Liquids. Somit sollten sich Reisende im Einzelfall unbedingt informieren. Allgemein gelten jedoch die folgenden rechtlichen Regelungen.

Die E-Zigarette darf nur im Handgepäck mitgenommen werden, da alle akkubetriebenen Geräte im Koffer grundsätzlich verboten sind, um Risiken zu minimieren.

Liquids werden wie alle Flüssigkeiten im Handgepäck behandelt. Sie müssen in einer durchsichtigen und verschließbaren Plastiktüte mitgenommen werden. Insgesamt darf dabei ein Liter Flüssigkeit pro Person mit ins Handgepäck genommen werden, die auf 10 Behältnisse je 100ml verteilt werden müssen. Außerdem müssen die Inhaltss toffe klar gekennzeichnet sein. Aus diesem Grund sollte man die Liquids immer in ihrer Originalverpackung transportieren.

Andere Länder, andere Sitten

In vielen Ländern gehört die E-Zigarette schon zum Alltag dazu. In Deutschland, England, Frankreich oder den USA ist das Dampfen kein Problem und auch ein Liquid Nachschub kann einfach besorgt werden. Hier gilt es nur zu beachten, ob zum Dampfen eventuell vor die Tür gegangen werden muss oder es bestimmte Zonen dafür gibt.

Das Dampfen mit der E-Zigarette wird allerdings nicht in jedem Land so toleriert. Teilweise ist der Besitz, Gebrauch oder Kauf von E-Zigaretten oder Liquids strenger reglementiert, verboten oder sogar illegal.

Zum Beispiel in Saudi-Arabien ist das Dampfen selbst erlaubt, aber die Einfuhr und der Verkauf von E-Zigaretten verboten. In Katar und Thailand ist auch das Dampfen verboten. Thailand verhängt für die Einfuhr sogar hohe Geldstrafen und droht mit einer fünfjährigen Gefängnisstrafe.

In Australien sind E-Zigaretten dagegen grundsätzlich legal, doch hier hat jeder Bundesstaat seine eigenen Regelungen. In manchen Bundesstaaten ist bei der Einreise sogar eine medizinische Ausnahmegenehmigung für nikotinhaltige Liquids notwendig.

Jeder Dampfer sollte also vor einer Reise immer prüfen, welche Bestimmungen im Urlaubsland für die E-Zigarette gelten. So können Komplikationen vermieden werden und man kann den Urlaub vollends genießen.

Über den Au tor

Dennis Dahlmann ist Geschäftsführer und Gründer der InnoCigs GmbH & Co. KG und ist u.a. für den Bereich E-Commerce des Unternehmens verantwortlich. Gemeinsam mit seinem Bruder Dustin Dahlmann hat er InnoCigs vom kleinen Drei-Mann-Unternehmen zu einem der führenden Großhändler Deutschlands aufgebaut. Das Unternehmen verfügt über ein breites Sortiment sowohl im stationären Handel als auch mit einem eigenen Online-Shop. InnoCigs beschäftigt in Deutschland über 60 Mitarbeiter und verfügt über ein Vertriebsbüro in Paris und ein Büro in China.

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