Die Vorsorgevollmacht – So gelingt die optimale Vorsorge für Immobilienbesitzer im Falle von Entscheidungsunfähigkeit im Alter


Eine Vorsorgevollmacht für Immobilien kann ein Immobilienbesitzer unabhängig vom Testament erstellen vergeben. Damit ist eine Reihe von Vorteilen verbunden, die im Falle einer eintretenden Geschäftsunfähigkeit im Alter nutzbar sind. Jedoch sind dabei einige wichtige Aspekte zu berücksichtigen, damit eine Vorsorgevollmacht Immobilien auch sinnvoll und wirkungsvoll sein. Dies soll im folgenden Beitrag beleuchtet werden.


Warum ist eine Vorsorgevollmacht für Immobilienbesitzer wichtig?

Wer durch Erkrankung, Unfall oder verminderte Entscheidungsfähigkeit im Alter nicht mehr wirtschaftlich handlungsfähig ist, kann sich um seinen Immobilienbesitz meist nicht mehr selbst kümmern. Dabei kann eine Vorsorgevollmacht für eine Vertrauensperson sehr hilfreich sein. Für den Fall, dass ein Umzug in eine Alten- oder Pflegeheim bei steigendem Pflegebedarf notwendig wird, kann die finanzielle Belastung für Angehörige bei den Pflegekosten hoch werden. Deshalb kann es Notwendig sein eine Immobilie zu verkaufen und durch eine Vorsorgevollmacht Immobilien kann man dies durch einen vertrauten Verwandten durchführen lassen.


Wie kann eine Vorsorgevollmacht dem Immobilienbesitzer helfen?

Eine Vorsorgevollmacht bei Immobilien sichert den Immobilienbesitzer im Ernstfall ab. Dabei kann die bevollmächtigte Vertrauensperson den Immobilienbesitzer bei Behörden vertreten, einen Immobilienverkauf durchführen und alle wichtigen Entscheidungen zum Immobilienvermögen treffen. Mit einer Vorsorgevollmacht für Immobilien kann die Vertrauensperson die Verwaltung der Immobilien übernehmen und dafür alle Rechtsgeschäfte und notwendigen Erklärungen durchführen.

ACHTUNG: Die  Vorsorgevollmacht Immobiliengeschäfte kann nur wirksam erstellt werden, wenn dies der Vollmachtgeber aus freier Entscheidung und bei voller Geschäftsfähigkeit erstellt. (§ 104 BGB)


Wie muss eine Vorsorgevollmacht für Immobilien erstellt werden?

Die Vorsorgevollmacht muss immer in schriftlicher Form vorliegen. Jedoch reich bei einer Vorsorgevollmacht für Immobilien eine rein schriftliche Vorsorgevollmacht nicht aus. Hierfür benötigt man eine Vorsorgevollmacht Immobilien Beglaubigung durch einen Notar. Deshalb kann der Bevollmächtigte nur mit einer beglaubigten Vorsorgevollmacht auch Immobilien erwerben und veräußern sowie Grundbuchänderungen vornehmen. Dabei ist es notwendig, eine ausdrückliche Befugnis für Immobilien- oder auch Grundstücksgeschäfte in der Vorsorgevollmacht zu formulieren.

Hinweis: Eine öffentliche Beglaubigung durch eine städtische Behörde ist ausreichend für eine Vorsorgevollmacht Immobilien. Jedoch ist eine notariell beurkundete Vorsorgevollmacht in der Praxis häufig beweiskräftiger.


Was passiert ohne beglaubigte Vorsorgevollmacht für Immobilien bei Entscheidungsunfähigkeit im Alter?

Ist keine Vorsorgevollmacht vorhanden, so bestimmt ein Gericht einen gesetzlichen Betreuer, der als Stellvertreter fungiert. Dabei kann z. B. eine Kaufabwicklung deutlich verzögert werden, da notwendig sind und Wertgutachten erstellt werden müssen. Außerdem wird eine gesetzliche Vertretung notwendig, wenn für die Immobiliengeschäfte keine beglaubigte Vorsorgevollmacht existiert. Jedoch Alternativ zur Vorsorgevollmacht können Sie dem Gericht mit besteht auch die Möglichkeit, mit einer entsprechenden Betreuungsverfügung einen Betreuer vorzuschlagen.

Wichtiger Hinweis:

Existiert keine Betreuungsverfügung, gibt es bei der Auswahl eines Betreuers auch kein Mitspracherecht. Außerdem werden auch Familienmitglieder oder der Ehepartner nicht au tomatisch als Stellvertreter bestimmt. Deshalb können weder Angehörige noch ein Ehepartner Immobiliengeschäfte ohne eine beglaubigte Vorsorgevollmacht für Immobilien für einen Immobilienbesitzer tätigen. Auch eine Generalvollmacht ist in diesem Fall nicht ausreichend.


Tipps für Immobilienbesitzer zum Erstellen einer Vorsorgevollmacht für Immobilien

  • Vorsorgevollmacht mit sofortiger Gültigkeit:

Eine Vorsorgevollmacht Immobilien wird meist erst mit Eintritt einer Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers gültig. Jedoch kann für Immobiliengeschäfte eine sofort gültige Vorsorgevollmacht sinnvoll sein. Bei Grundbucheinträgen kann es in der Praxis ansonsten schwer nachweisbar sein, wann die Geschäftsunfähigkeit des Vollmachtgebers eingetreten ist.

  • Sorgfältige Auswahl des Bevollmächtigten:

Die Vertrauenswürdigkeit des Bevollmächtigten ist das wichtigste Kriterium für eine Vorsorgevollmacht bei Immobilien. Deshalb sollte die Wahl gut überlegt sein. Bei sofortiger Gültigkeit der Vorsorgevollmacht kann ein Bevollmächtigter bereits verkaufen, auch wenn der Vollmachtgeber noch voll geschäftsfähig ist.

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