Für Steuerzahler, Familien, Arbeitnehmer und Rentner kommt es 2019 zu einigen Änderungen. Sie müssen sich unter anderem auf höhere Beträge einstellen.
Anpassung und Erhöhung der Rente
Für das Jahr 2019 werden durch den Entwurf der Rentenversicherung 2018 eine größere Rentenanpassung angedeutet (Für die Rentenanpassungen im Jahr 2018 lesen Sie hier weiter). Ab 01.07.2019 können die Renten um rund 3,18% im Westen und 3,91% im Osten angehoben werden. Die Werte der Erhöhung werden erst im laufenden Jahr endgültig festgelegt, wenn aktuelle Daten der Lohnentwicklung vorlegen. Der Rentenwert nähert den Wert zwischen Ost- und Westrenten immer mehr an. Der Ost-Rentenwert sollte zum 01.06.2019 von 95,8% auf 96,5% des Rentenwertes (West) erhöht werden.
Die Mütterrente wird erhöht
2019 wurde die Mütterrente deutlich ausgeweitet. Mit einem halben Rentenpunkt werden die Erziehungszeiten für Kinder, die vor 1992 geboren wurden von 2 auf 2,5 Entgeltpunkten angerechnet. Pro Kind wird dadurch die Rente monatlich um 16,02 Euro im Westen erhöht und im Osten um 15,35 Euro. Auch Erwerbsminderungsrentner erhalten deutlich mehr, wenn sie in diesem Jahr ganz neu die Rente beziehen. Ihre Bezüge werden so berechnet, als ob die Betroffenen bis zur Regelaltersgrenze ihrer Arbeit nachgegangen wären und nicht wie noch im letzten Jahr bis zum 62. Lebensjahr.
Der steuerpflichtige Rententeil steigt
Arbeitnehmer, die im kommenden Jahr in den Ruhestand gehen, müssen einen großen Teil der Rente versteuern. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt ab Januar 2019 von 76% auf 78%. Dadurch bleiben von der ersten Brut tojahresrente nur rund 22% steuerfrei. Der Anteil ist für alle neu hinzukommenden Rentner ab 2019 gültig. Bei einer Bestandsrente bleibt immer ein festgesetzter steuerfreier Betrag bestehen. Kritik gibt es vor allem am Rentenpaket der Bundesregierung im Bereich der Finanzierung. Das Rentenpaket kostet voraussichtlich bis zum Jahr 2025 rund 31 Millionen Euro. Hierbei werden nach der Angabe des Bundesarbeitsministeriums circa 19 Milliarden Euro der Beitragszahlen und 12 Millionen Euro aus dem Bund der Steuermittel getragen. Das hat auch Folgen für die Beitragssätze der gesetzlichen RV. Eigentlich sollten diese im Jahr 2019 auf rund 18,2% sinken. Das wäre durch die Mehrausgaben des Rentenpakets gar nicht möglich. Somit bleiben die Beitragssätze weiterhin bei einem Wert von 18,6%. Durch die geplante Entlastung, die auch eine Senkung der Beitragssätze mit sich gezogen hätte, wären bis zu 6 Milliarden Euro eingespart worden. Dieses Geld fließt nun in das Rentenpaket.
Das Rentenpaket wird vom Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) als starke finanzielle Belastung angesehene. Der ZDH Präsident Hans Peter Wollseifer hatte 2018 die Zustimmung des Bundestags in der Form kommentiert, dass das Rentenpaket eine schwere Hypothek für die jüngere Generation wie auch für die künftige Beschäftigung und das Wachstum bedeutet. Das Rentenpaket beinhaltet vier wichtige Themen:
1. Eine doppelte Haltelinie:
Die Haltelinie garantiert, dass bis zum Jahr 2025 eine Änderung der Rentenformel das Niveau der Rente bei 48% gehalten werden kann. Zusätzlich wird durch die Bundesregierung gesetzlich festgelegt, dass der Beitragssatz für die Rentenversicherung sich nicht über 20% erhöht.
2. Eine Verbesserung der Erwerbsminderungsrente:
Die Zurechnungszeiten werden durch die Bundesregierung weiter ausgedehnt. Dadurch soll allen Neuantragsstellern, die einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente stellen, die Möglichkeit gegeben werden, rentenrechtlich so behandelt zu werden, als wenn sie bis zum Renteneintrittsalter arbeiten würden. Das bedeutet konkret, dass die Zurechnungszeiten angehoben werden. Zuerst wird die Rente in der Form berechnet, als wenn ein Erwerbsminderungsrentner bis zum Alter von 65 Jahren und 8 Monaten gearbeitet hätte. Erst danach wir in weiteren Monatsschritten die Zurechnungszeit durch eine Anhebung der Regelaltersgrenze auf das Alter von 67 angehoben.
3. Eine Ausweitung der Mütterrente:
Alle Mütter mit Kindern bekommen durch die Ausweitung der Mütterrente zusätzliche Rentenansprüche, wenn die Kinder vor 1992 geboren wurden. Die Mütter bekommen seit Jahresbeginn einen halben Rentenpunkt dazu. Somit bekommen sie 2,5 Rentenpunkte bzw. 2,5 Jahre der Erziehungszeit anerkannt. Mütter, dessen Kinder nach 1992 geboren wurden, erhalten 3 Jahre angerechnet.
4. Ein neuer Übergangsbereich für eine geringfügige Beschäftigung:
Ein Teil des Rentenpakets ist eine Erleichterung für alle Geringverdiener. Auch der Übergangsbereich zwischen einem Minijob und einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung wird weiter ausgeweitet. Dann dürfen auch Minijobber zwischen 450 Euro und 1.300 Euro verdienen. Bisher lag die Grenze bei 850 Euro. Sie zahlen jetzt reduzierte Sozialversicherungsbeiträge. Die Neuerung ist ab Juli 2019 gültig.
Wer profitiert von der neuen Rentenreform 2019?
Auch wenn das Rentenpaket 2019 bereits in Kraft ist, so ist es dennoch umstritten. Vielen Rentnerinnen und Rentnern bringt es mehr Geld in die Haushaltskasse. Auch Erwerbsminderungsrentner profitieren vom neuen Rentenpaket. Sie sind besonders stark durch eine Altersarmut bedroht. Erwerbsminderungsrentner können im Anschluss eine normale Rente beantragen, wenn sie die Voraussetzungen für einen Rentenanspruch erfüllen. Dafür wird die Rentenkasse mit zusätzlichen Milliarden belastet. Für die neue Mütterrente müssen allein rund 3,8 Milliarden Euros ausgebracht werden. Ein Nachteil ist, dass die Leittragenden die zukünftigen Rentnerinnen und Rentner sowie die beitragszahlenden Versicherten sein werden. Das betrifft vor allem diejenigen, die nach 2025 in Rente gehen werden sowie alle Steuerzahler, die mit einer höheren Belastung rechnen müssen. Auch die Kreativlosigkeit und Mutlosigkeit der Bundesregierung wird besonders auf die Fragen über die gesetzliche Rente stark kritisiert.