Über die „Verordnung über die Teilnahme von Elektrokleinstfahrzeugen mit Lenk-/Haltestange im Straßenverkehr“ (Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung, kurz eKFV) ist seit dem 15. Juni 2019 geregelt, dass E-Scooter für den Straßenverkehr zugelassen sind. Seither erobern immer mehr Modelle die Innenstädte Deutschlands. Allein in Berlin stehen über 9.000 Elektro-Tretroller zum Ausleihen bereit. Doch was genau macht einen E-Scooter aus und was sollten Nutzer unbedingt beachten?
Welche technischen Besonderheiten E-Scooter aufweisen
Bei Elektrorollern handelt es sich um Fahrzeuge, welche mit Strom betrieben werden. Hierzu werden sie einfach an der Steckdose aufgeladen, weshalb die Fahrt zur nächsten Tankstelle entfallen kann. Somit s toßen sie kein CO2 aus und sind nahezu geräuschlos unterwegs. Sie besitzen ein rein elektrisches Antriebssystem, welches im Wesentlichen aus dem elektrischen Nabenmo tor, dem Akku, einem Steuergerät sowie dem Frequenzumwandler besteht. Ein wesentlicher Vorteil des Tretrollers ist der äußerst hohe Wirkungsgrad. Denn der Elektromo tor sitzt im Hinterrad und damit genau dort, wo die Kraft auf die Straße übertragen werden muss. Hierdurch entsteht im Gegensatz zu einer Antriebskette oder einem Getriebe nahezu kein Übertragungsverlust. Seine Energie zieht der E-Scooter aus dem Akku, der in der Regel aus hocheffizienten Speicherzellen besteht und zumeist herausnehmbar ist. Damit lässt sich dieser an jeder normalen Steckdose und an beliebigen Orten aufladen. Beschleunigt wird am Gasgriff. E-Scooter weisen sowohl vorne wie auch hinten hydraulische Scheibenbremsen auf, welche unabhängig voneinander funktionieren.
Was es bei der Anschaffung und Nutzung zu beachten gilt
Wer sich einen E-Scooter zulegen möchte, sollte auf die zulässigen Maße achten. Die Stange misst mindestens 70 cm bei den Elektro-Tretrollern ohne Sitz und mindestens 50 cm bei Rollern mit Sitz. Zugleich ist die Länge auf 2 Meter begrenzt und die Höhe auf 1,40 Meter, während das Gewicht in der Regel bei maximal 55 kg liegt. Die leichtesten unter ihnen kommen auf 7,5 kg und können daher mühelos im Bus oder in der U-Bahn mitgenommen werden. Doch unter dem geringen Gewicht leiden nicht selten Qualität sowie Komfort. Hochwertige Modelle bringen schon mal 16 kg auf die Waage. Dafür liegen sie oftmals besser auf der Straße und holen in punc to Reichweite mehr raus. Der Großteil der Roller legt Strecken zwischen 20 und 60 Kilometern zurück, ehe sie wieder ans Stromnetz müssen. Die Ladedauer des Lithium-Akkus beläuft sich dabei auf etwa 6 bis 9 Stunden. Wichtig bei der Anschaffung der E-Roller sind auch die Reifen. Je größer diese ausfallen, des to besser ist das Fahrverhalten auf unterschiedlichen Hindernissen und Untergründen. Dabei besteht die Wahl zwischen Ballonreifen und Vollgummi. Erstere bieten meist bessere Federeigenschaften und mehr Komfort, sind im Gegensatz zu Vollgummireifen jedoch anfälliger für einen „Platten“. Im Straßenverkehr gelten dieselben Regeln wie für alle anderen Fahrzeugnutzer. Wer etwa von A nach B möchte, kann hierfür über sein Smartphone eine Navigations-App nutzen. Die Navigations-App sollte übrigens nicht während der Fahrt benutzt werden, da andernfalls empfindliche Geldbußen drohen.
Welche Merkmale E-Scooter für den Straßenverkehr zu erfüllen haben
Gemäß der eKFV müssen E-Scooter für eine Teilnahme am Straßenverkehr diverse Merkmale erfüllen. Sie
– müssen eine Halte- oder Lenkstange, eine Signalanlage für den Richtungswechsel (Blinker), eine Glocke (Klingel/Hupe), Vorder- und Rücklicht sowie seitliche Reflek
toren und zwei unabhängig voneinander funktionierende Bremsen besitzen,
– dürfen eine bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit von 6 bis maximal 20 km/h nicht überschreiten,
– dürfen eine Leistung von höchstens 500 Watt aufweisen (1.400 bei selbstbalancierenden Fahrzeugen),
– müssen verkehrssicherheitsrechtliche Mindestanforderungen (unter anderem im Bereich der elektrischen Sicherheit, der Fahrdynamik sowie der Licht- und Bremssysteme) erfüllen.
Ein Helm ist hingegen nicht Pflicht.
Für E-Scooter besteht Versicherungspflicht
Sind oben genannte Merkmale erfüllt, erteilt das Kraftfahrt-Bundesamt die offizielle Erlaubnis. Das Fortbewegungsmittel benötigt ferner eine Identifizierungsnummer wie auch ein Schild mit dem Fahrzeugtyp „Elektrokleinstfahrzeug“. Wie alle anderen für den Straßenverkehr zugelassenen Fahrzeuge unterliegt auch der E-Scooter der Versicherungspflicht. Wer demnach den Elektro-Tretroller fahren möchte, muss eine Kfz-Haftpflichtversicherung abschließen. Erst dann gibt es die vorgeschriebene und am Roller anzubringende Plakette mit fälschungssicherem Hologramm. Die Plakette gleicht dem Mofa-Kennzeichen und auch die Höhe der Versicherungsbeiträge fällt ähnlich aus. Wichtig ist, dass der Fahrer mindestens 15 Jahre alt ist.