Werden Sie mit den Neuerungen der Rente für das Jahr 2018 vertraut. Erfahren Sie in diesem Beitrag, wie die diesjährige Rentenerhöhung ausfällt, was es mit der Ost-West-Angleichung wirklich auf sich hat, welche neuen Regelungen für die Erwerbsminderungsrente gelten und vieles mehr.
Die diesjährige Rentenerhöhung fällt prozentual relativ groß aus
Betrachtet man den Referentenentwurf des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales, so stellt man fest, dass das Deutsche Durchschnittseinkommen deutlich gestiegen ist. Da die Renten an diese Werte gekoppelt sind, gilt für diese eine ebenso große Steigerung. Mit aller Wahrscheinlichkeit werden deshalb zum ersten Juli 2018 die Renten um über 3 % erhöht werden. Für den Deutschen Durchschnittsrentner bedeutet das 43 Euro mehr pro Monat.
Der Beitragssatz wird zukünftig sinken
Für Erwerbstätige wird der Beitragssatz zukünftig sinken. Im Jahr 2017 lag dieser bei 18,7 Prozent und sinkt nun um 0,1 Prozent auf 18,6 Prozent des monatlichen Brut toeinkommens. Das bedeutet für viele Haushalte und Familien eine finanzielle Entlastung, auch wenn diese nur gering ausfällt.
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt – Rentenerhöhung für Spitzenverdiener
Die Beitragsbemessungsgrenze beschränkt das für die Rente zählende Einkommen auf einen Höchstwert. 2018 steigt diese Bemessungsgrenze auf 6500 Euro monatlich im Westen und auf 5800 Euro monatlich im Osten. Wenn Sie also zu den weit überdurchschnittlichen Verdienenden gehören, wird dadurch Ihre Rente erhöht. Die endgültige Entscheidung, wie hoch die Erhöhung ausfallen wird, wird Mitte des Frühjahrs 2018 gefällt.
Welche Jahrgänge gehen dieses Jahr in Rente?
Die Regelaltersrente, also der Zeitpunkt, ab dem Anspruch auf die Regelrente besteht, erreichen dieses Jahr Teile des Jahrganges 1952 und 1953. Dabei muss der Jahrgang 1953 mit 65 Jahren und 7 Monaten ein Monat länger in Erwerbstätigkeit bleiben als sein Vorgänger Jahrgang. Sukzessive wird das Renteneintrittsalter damit auf 67 Jahre erhöht. Alle Jahrgänge vor 1947 konnten noch mit 65 Jahren Ihren Rentenanspruch einfordern.
Rentner die den Ruhestand in 2018 antreten, also eben benannte Jahrgänge und alle folgenden, müssen einen höheren Teil Ihrer Brut
torente versteuern, als zuvor.
Riester-Sparer und Betriebsrente – welche Neuerungen gibt es?
Auch für Riester-Sparer gibt es Veränderungen. Die Grundzulage wird von 154,- Euro auf 175,- pro Jahr angehoben.
Zudem greifen die Neuregelungen in der Betriebsrente. Um mehr Beschäftigte einbeziehen zu können werden Geringverdiener, die bis zu 2.200,- Euro im Monatsbrut
to aufweisen, staatlich bezuschusst.
Ost-West Angleichung, was ist dran?
Bis zum Jahr 2024 sollen die Berechnungsansätze für Ost und West angeglichen werden. Diese Debatte täuscht allerdings, denn schon jetzt werden die Renten im Osten mit der Schutzklausel Ost an die des Westens angeglichen. Es ist zwar richtig, dass der errechnete Rentenwert im Osten aufgrund der gesetzlich festgelegten Berechnungsformel niedriger ausfällt. Allerdings wird das Einkommen des Ostens mit dem Fak
tor 1,1429 hochgerechnet, sodass sich diese Effekte nivellieren. In den vergangenen Jahren hat dieser Sachverhalt sogar dazu geführt, dass man im Osten, für das gleiche Einkommen, eine minimal höhere Rente erhält als im Westen.
Der Mythos, dass im Osten weniger Rente gezahlt wird als im Westen, verschlägt schlagartig, wenn man sich die tatsächlichen Zahlen anschaut. in Westdeutschland gab es im Vergleich zur durchgeplanten DDR die Möglichkeit arbeitslos zu werden. Rentner der ehemaligen DDR hingegen können der Rentenversicherung eine lückenlose Beschäftigungsbiographie nachweisen. Auch sind Frauen im Osten nicht mehr von Altersarmut betroffen, wie häufig fälschlicherweise angenommen. Auch hier ist aufgrund der Organisation der DDR das Gegenteil der Fall, denn im Vergleich zu Westdeutschland hat in der DDR ein größerer Teil der Frauen gearbeitet.
Neue Bemessungsgrundlage für frühzeitig erwerbsunfähige Rentner
Vor 2018 wurde ein frühzeitig erwerbsunfähiger Rentner so behandelt, als hätte bis zum 62. Jahr seines Lebens gearbeitet. Bis 2024 wird die Bemessungsgrundlage sukzessive auf 65 Jahre erhöht, was sich in einer Erhöhung der Erwerbsminderungsrente um knappe 7 % niederspiegelt.
Eigene Altersvorsorge wird nicht mehr an Grundsicherung angerechnet
Wenn Sie als Rentner Grundsicherung beziehen und zugleich Beträge aus einer zusätzlichen Altersvorsorge (zum Beispiel Betriebsrente oder Riester-Rente ) erhalten, werden diese bis zu einem Betrag von 100 Euro im Monat nicht mehr von Ihrer Grundsicherung abgezogen.
Wird auch die Betriebsrente ( VBL ) um den gleichen Prozentsatz 2018 erhöht?
Meine frage: Bin mit 64 in Rente nach 45j.meine altersregel rente beginnt ab 1.11.18 bekomme ich jetzt auch die Erhöhung od.erst mit 65 und 7 mon.??
Ab 1.08.2018 bin ich Rentner, bekomme ich auch die Erhöhung 2018